Rechtsanwältin Christina Müller-Bopp ist in Karlsruhe geboren und
aufgewachsen. Nach ihrer Schulzeit begann sie im Jahre 1997 mit dem Studium
der Rechtswissenschaften an der J. W. von Goethe Universität in Frankfurt am
Main. Im Anschluss daran absolvierte sie ihre Referendarausbildung beim
Landgericht Landau. Im Mai 2005 legte sie ihr zweites juristisches
Staatsexamen ab und ist seit Juni 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit
Juli 2005 ist sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei Müller & Woernle tätig.
Bereits während des Studiums und der Referendarausbildung lag ihr
Interessenschwerpunkt im Bereich des Familien- und Erbrechts. Weitere
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Mietrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht.
Frau Müller-Bopp ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der BRD
auftretungsberechtigt.
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