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Unsere Kanzlei |
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Die Kanzlei Müller & Woernle wurde vor über 25 Jahren in Karlsruhe
von den Seniorpartnern Rüdiger W. Müller und Johannes Woernle gegründet. Im
Jahr 2004 wurde die zwischen ihnen bestehende Sozietät durch Herrn
Rechtsanwalt Martin Neumann, der seit 1997 in der Kanzlei tätig ist,
erweitert. Seit dem Jahre 2010 firmiert die Kanzlei unter Müller, Woernle & Neumann, Rechtsanwälte.
Seit Mitte 2005 ist das Team der Anwälte erweitert durch Frau Rechtsanwältin
Christina K. Müller-Bopp.
Die Kanzlei ist seit ihrer Gründung auf die Beratung und Vertretung
regionaler und überregionaler mittelständischer Unternehmen aus Industrie,
Handel und Handwerk in allen Rechtsfragen rund um das Unternehmen
ausgerichtet. Ebenso beraten und vertreten wir aber auch nichtgewerbliche
Mandanten in den wesentlichen Bereichen des Zivil- und Familienrechts sowie
Straf- und Steuerstrafrechts.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet das private Baurecht sowie das
Immobilienrecht, einschließlich des Rechts des Wohnungseigentums.
Wir würden uns freuen, Sie oder Ihr Unternehmen in naher Zukunft als
Mandant(in) begrüßen zu dürfen.
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